Gehölzpflege leicht gemacht: Das sollten Sie beim Pflanzenschnitt beachten

Gehölzpflege - beim Pflanzenschnitt sind Schonzeiten zu beachten.

In der vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Schonzeit sollten Gehölze nicht geschnitten werden, da sonst Verstecke und Nistmöglichkeiten zerstört oder Tiere verletzt werden können.

Zur Gartenpflege gehört auch das Zurückschneiden der Pflanzen wie Stauden, Bäumen und Hecken dazu. Ein regelmäßiger Rückschnitt erhält die Funktion vieler Gehölze. Zum Schutz der Tierwelt Ihres Gartens sollten Sie im Rahmen des Hecken- und Baumschnitts einige Punkte beachten. Wichtig zu wissen ist, dass das Bundesnaturschutzgesetz offizielle Vorschriften zum Pflanzenschnitt heraus gibt. Was es in dieser Schonzeit zu bedenken gilt, erfahren Sie hier.

Sie können über einen korrekten Gehölzschnitt etwas zum Pflanzen- und Tierschutz beitragen. Bäume und Hecken haben im Regelfall ein langes Leben. Eine fachmännische Pflege garantiert Ihnen langfristige Freude an Ihren Bäumen und Gehölzen. Was Sie beim Pflanzenschnitt beachten können und müssen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

 

Warum ist die richtige Bodenvorbereitung und -pflege wichtig für unsere tierischen Gartenbewohner?

Ein zum richtigen Zeitpunkt ausgeführtes Zurückschneiden Ihrer Pflanzen hilft Tieren wie Insekten und Vögeln. Bestäuberinsekten beispielsweise benötigen im Sommer reichlich Blüten, aus denen sie Pollen und Nektar als Nahrung entnehmen können. Je reicher also die Blüte, umso eher siedeln sich diese in Vielzahl in Ihrem Garten an. Pflanzen wie z.B. Weidenkätzchen sind eine lebenswichtige erste Nahrung im Frühjahr für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge. Ein Beschneiden von Pflanzen zum falschen Zeitpunkt kann somit diese Nahrungsquelle vernichten. Im Winter hingegen benötigen diese einen Unterschlupf, in dem sie geschützt sind. Diesen finden sie in stehen gelassenen Stauden.

In Hecken, Bäumen oder Büschen finden Vögel einen Nistplatz. Damit sie in der Brutzeit nicht gestört werden und ihren Nachwuchs nicht verlassen, darf eine Gartenhecke nur zu bestimmten Zeiten geschnitten werden. Auch andere Insekten und Kleintiere nutzen diese Rückzugsorte zum Verstecken und Verweilen.

Was ist beim Beschnitt von Pflanzen zu beachten, damit Nützlinge profitieren bzw. geschützt werden?

Um die Blütezeit von Stauden zu verlängern bzw. die Nachblüte zu verstärken, können Sie bereits Verwelktes herausschneiden. Im Gegensatz dazu schneiden Sie Wildstauden jedoch nicht für den Winter zurück, sondern lassen diese stehen. Die Halme werden, wie oben erwähnt, von Insekten genutzt. Im Frühjahr kann der Rückschnitt stattfinden.

Bundesnaturschutzgesetz: Das ist erlaubt

Offiziell geregelter ist das Beschneiden von Hecken, Büschen, Bäumen, lebenden Zäunen und Schilfbeständen. Hier schreibt das Bundesnaturschutzgesetz die Schonzeit im § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes vor: Zwischen dem 1. März und dem 30. September darf nicht großflächig beschnitten werden. So werden Vögel und andere Tiere nicht in ihrem Lebensraum gestört. Hecken bieten schließlich wunderbare Versteck- und Nistmöglichkeiten. In der Vegetationspause stellt das Zurückschneiden kein Problem dar.

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch während der Schonzeit erlaubt. Dafür müssen Kriterien erfüllt sein, wie, dass es sich um die Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen handelt oder es der Gesunderhaltung von Bäumen dienlich ist. Achten Sie dabei aber immer auf brütende Vögel und nehmen Sie unbedingt Rücksicht.

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